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Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen: Was ist verfahrensfrei?

Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) regelt, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen (§ 62 Abs. 1 BauO NRW). Die wichtigsten Grenzen für Haus und Garten:

VorhabenStatusGrenze
GartenhausVerfahrensfrei75 m³
Garage & CarportVerfahrensfrei30 m²
PoolVerfahrensfrei100 m³
TerrassenüberdachungVerfahrensfrei30 m² / 4,50 m
WintergartenVerfahrensfrei30 m²
Zaun & SichtschutzVerfahrensfrei2 m
Solaranlage / PhotovoltaikVerfahrensfreiDach: frei
WärmepumpeVerfahrensfreifrei

Anbauten mit Wohnräumen und neue Wohnungen sind auch in Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig – siehe Anbau und Einliegerwohnung.

Zuständige Behörde

Bauanträge und Rückfragen richten Sie an die untere Bauaufsichtsbehörde (Kreis bzw. kreisfreie Stadt).

Städte

Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Bonn, Bielefeld, Münster, Wuppertal – die Regeln oben gelten dort unverändert. Zuständig ist die Bauaufsicht der jeweiligen Stadt bzw. des Bezirks.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).