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Anbau Baugenehmigung: Was gilt in allen Bundesländern?

Ein Anbau mit Wohn- oder Arbeitsräumen ist in keinem Bundesland verfahrensfrei. Je nach Lage brauchen Sie eine Baugenehmigung (meist im vereinfachten Verfahren) oder – wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und Ihr Vorhaben ihm entspricht – eine Genehmigungsfreistellung bzw. ein Kenntnisgabeverfahren. Auch dann reichen Sie Bauvorlagen ein, die eine bauvorlageberechtigte Person erstellt hat.

Kleine Anbauten ohne Aufenthaltsraum (z. B. ein Geräteraum) können unter die Grenzen für Nebengebäude fallen – siehe Gartenhaus. Wintergärten behandeln wir gesondert.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ablauf und Kosten

Sie brauchen eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt:in oder Bauingenieur:in), die die Bauvorlagen erstellt und einreicht. Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung Ihres Landes und meist nach den Baukosten; die Bauaufsicht nennt Ihnen vorab eine verbindliche Zahl.

Häufige Fragen

Ist ein Anbau unter 30 m² genehmigungsfrei?

Nein, nicht wenn er Aufenthaltsräume enthält. Die Flächengrenzen für verfahrensfreie Vorhaben gelten nur für bestimmte Bauten wie Nebengebäude, Garagen oder Terrassenüberdachungen.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung.