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Baugenehmigung in Berlin: Was ist verfahrensfrei?

Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) regelt, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen (§ 61 Abs. 1 BauO Bln). Die wichtigsten Grenzen für Haus und Garten:

VorhabenStatusGrenze
GartenhausVerfahrensfrei10 m² Grundfläche
Garage & CarportVerfahrensfrei50 m²
PoolVerfahrensfrei100 m³
TerrassenüberdachungVerfahrensfrei30 m² / 3 m
WintergartenIn der Regel genehmigungspflichtig–
Zaun & SichtschutzVerfahrensfrei2 m
Solaranlage / PhotovoltaikVerfahrensfreiDach: frei
WärmepumpeNicht ausdrücklich geregeltnicht genannt

Anbauten mit Wohnräumen und neue Wohnungen sind auch in Berlin genehmigungspflichtig – siehe Anbau und Einliegerwohnung.

Zuständige Behörde

Bauanträge und Rückfragen richten Sie an die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts.

Städte

Berlin, Berlin-Mitte, Berlin-Pankow – die Regeln oben gelten dort unverändert. Zuständig ist die Bauaufsicht der jeweiligen Stadt bzw. des Bezirks.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).