Baugenehmigung in Bayern: Was ist verfahrensfrei?
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen (Art. 57 Abs. 1 BayBO). Die wichtigsten Grenzen für Haus und Garten:
| Vorhaben | Status | Grenze |
|---|---|---|
| Gartenhaus | Verfahrensfrei | 75 m³ |
| Garage & Carport | Verfahrensfrei | 50 m² |
| Pool | Verfahrensfrei | ohne Größengrenze |
| Terrassenüberdachung | Verfahrensfrei | 30 m² |
| Wintergarten | In der Regel genehmigungspflichtig | – |
| Zaun & Sichtschutz | Verfahrensfrei | 2 m |
| Solaranlage / Photovoltaik | Verfahrensfrei | Dach: frei |
| Wärmepumpe | Verfahrensfrei | Anlage der Haustechnik |
Anbauten mit Wohnräumen und neue Wohnungen sind auch in Bayern genehmigungspflichtig – siehe Anbau und Einliegerwohnung.
Zuständige Behörde
Bauanträge und Rückfragen richten Sie an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt).
Städte
Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Würzburg, München, Nürnberg, Fürth – die Regeln oben gelten dort unverändert. Zuständig ist die Bauaufsicht der jeweiligen Stadt bzw. des Bezirks.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:
- Bebauungsplan: Er kann Nebengebäude, Baugrenzen, Höhen oder Materialien einschränken – auch für verfahrensfreie Vorhaben. Den Plan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, oft online.
- Abstandsflächen und Grenzbebauung: Wie nah und wie lang Sie an der Grundstücksgrenze bauen dürfen, regelt die Landesbauordnung.
- Denkmalschutz und Ortssatzungen: In Denkmalbereichen oder Gebieten mit Gestaltungssatzung ist oft eine eigene Erlaubnis nötig.
- Nachbarrecht: Die Nachbarrechtsgesetze der Länder gelten zusätzlich zum Baurecht.
Quellen
Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).