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Zaun & Sichtschutz: Ab welcher Höhe braucht man eine Genehmigung?

Ob Sie für Zaun & Sichtschutz eine Baugenehmigung brauchen, entscheidet Ihr Bundesland. Hier die geprüften Grenzen im Überblick (Rechtsstand 09.10.2026).

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernVerfahrensfrei2 mArt. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfrei2 m§ 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW
HessenVerfahrensfrei2 mAnlage zu § 63 HBO, Nr. 7.1
BerlinVerfahrensfrei2 m§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Baden-WürttembergVerfahrensfreiInnenbereich: freiAnhang 1 zu § 50 LBO, Nr. 7 a

Klicken Sie auf Ihr Bundesland für Details, Bedingungen und die zuständige Behörde.

So wird gemessen: Höhe

Bei Zäunen, Mauern und Sichtschutzwänden ist die Höhe entscheidend; in den meisten Ländern liegt die Grenze bei 2 m.

Neben dem Baurecht regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder und der Bebauungsplan, wie hoch und wie nah an der Grenze ein Zaun stehen darf. Diese Regeln gelten auch für genehmigungsfreie Zäune.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Häufige Fragen

Darf ich einen 2 m hohen Sichtschutz direkt an die Grenze setzen?

Baurechtlich oft ja, aber Bebauungsplan und Landesnachbarrecht können Höhe, Material oder Abstand einschränken. Prüfen Sie beides vorher.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).