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Wärmepumpe: Braucht man eine Baugenehmigung?

Ob Sie für Wärmepumpe eine Baugenehmigung brauchen, entscheidet Ihr Bundesland. Hier die geprüften Grenzen im Überblick (Rechtsstand 09.10.2026).

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernVerfahrensfreiAnlage der HaustechnikArt. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfreifrei§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d BauO NRW
HessenGenehmigungsfrei mit Bedingungbis 1.000 kWAnlage zu § 63 HBO, Nr. 3.8
BerlinNicht ausdrücklich geregeltnicht genannt§ 61 BauO Bln (keine ausdrückliche Nennung)
Baden-WürttembergVerfahrensfreifreiAnhang 1 zu § 50 LBO, Nr. 3 b

Klicken Sie auf Ihr Bundesland für Details, Bedingungen und die zuständige Behörde.

So wird gemessen: Art der Anlage

Wärmepumpen sind in den meisten Ländern verfahrensfrei. Wichtiger als die Genehmigung sind Aufstellort und Lärm: Das Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Nachbarhaus einhalten.

Für Außengeräte nahe der Grundstücksgrenze gelten die Abstandsflächen-Regeln des Landes; einige Länder erlauben niedrige Wärmepumpen ausdrücklich in der Abstandsfläche.

Erdwärmesonden brauchen unabhängig vom Baurecht eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

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Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Häufige Fragen

Wie laut darf eine Wärmepumpe nachts sein?

Das hängt vom Baugebiet ab. In reinen Wohngebieten gilt nach TA Lärm nachts ein Richtwert von 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) – gemessen am Nachbarhaus, nicht am Gerät.

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Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).