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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Größe & Tiefe je Bundesland

Ob Sie für Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung brauchen, entscheidet Ihr Bundesland. Hier die geprüften Grenzen im Überblick (Rechtsstand 09.10.2026).

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernVerfahrensfrei30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfrei30 m² / 4,50 m§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW
HessenGenehmigungsfrei mit Bedingungohne FlächengrenzeAnlage zu § 63 HBO, Nr. 1.13
BerlinVerfahrensfrei30 m² / 3 m§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Baden-WürttembergVerfahrensfrei30 m²Anhang 1 zu § 50 LBO, Nr. 1 l

Klicken Sie auf Ihr Bundesland für Details, Bedingungen und die zuständige Behörde.

So wird gemessen: Fläche und Tiefe

Maßgeblich sind die Fläche der Überdachung und in manchen Ländern die Tiefe, also wie weit sie von der Hauswand absteht.

Wird die Überdachung seitlich verglast und beheizt, wird daraus schnell ein Wintergarten – für den gelten andere Regeln.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Häufige Fragen

Ist eine Markise eine Terrassenüberdachung?

Nein. Eine einfahrbare Markise ist keine bauliche Überdachung und braucht keine Baugenehmigung.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).