GebührenAtlas
Start › Solaranlage / Photovoltaik

Photovoltaik & Solaranlage: Braucht man eine Baugenehmigung?

Ob Sie für Solaranlage / Photovoltaik eine Baugenehmigung brauchen, entscheidet Ihr Bundesland. Hier die geprüften Grenzen im Überblick (Rechtsstand 09.10.2026).

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernVerfahrensfreiDach: freiArt. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfreiDach: frei§ 62 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO NRW
HessenVerfahrensfreiDach: freiAnlage zu § 63 HBO, Nr. 3.9
BerlinVerfahrensfreiDach: frei§ 61 Abs. 1 Nr. 3 BauO Bln
Baden-WürttembergVerfahrensfreifreiAnhang 1 zu § 50 LBO, Nr. 3 c

Klicken Sie auf Ihr Bundesland für Details, Bedingungen und die zuständige Behörde.

So wird gemessen: Lage und Größe

Solar- und PV-Anlagen auf dem Dach oder an der Fassade sind in allen von uns geprüften Ländern verfahrensfrei.

Bei freistehenden Anlagen im Garten gelten Höhen- und Längengrenzen (meist 3 m Höhe).

Die häufigste Ausnahme ist der Denkmalschutz: An einem Baudenkmal oder in seiner Nähe brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Auch Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Vorgaben machen.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister ist davon unabhängig immer nötig.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Baugenehmigung?

Nein, steckerfertige Solargeräte am Balkon sind baurechtlich unproblematisch. Sie müssen aber im Marktstammdatenregister angemeldet werden; in Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften gelten eigene Regeln.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).